Klütz erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 20%).
Die Satzung der Klütz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Durch die 1. Änderungssatzung beträgt die Steuer “für das Stadtgebiet 20%, für die Ortsteile 10%”. Da nach Hauptsatzung die Stadt Klütz aus exakt 12 Ortsteilen besteht, ist diese Regelung widersprüchlich.
Zu Klütz gibt es leider noch keinen Meldung.
Letzte Änderung: 10.03.2016