ZWS in Klütz

Klütz erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 20%).

Satzung

Satzung von Klütz

Befreiung

Die Satzung der Klütz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

Bemerkungen

Durch die 1. Änderungssatzung beträgt die Steuer “für das Stadtgebiet 20%, für die Ortsteile 10%”. Da nach Hauptsatzung die Stadt Klütz aus exakt 12 Ortsteilen besteht, ist diese Regelung widersprüchlich.

Meldungen zu Klütz

Zu Klütz gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Klütz im Forum (2)

Letzte Änderung: 10.03.2016