Bad Wörishofen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.86%.
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Bad Wörishofen erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Von/ab | bis | Steuer |
---|---|---|---|
1. | 2000,00 Euro | 120 Euro | |
2. | 2000,01 Euro | 4000,00 Euro | 360 Euro |
3. | 4000,01 Euro | 6000,00 Euro | 600 Euro |
4. | 6000,01 Euro | 8000,00 Euro | 840 Euro |
5. | 8000,01 Euro | 10000,00 Euro | 1.080 Euro |
6. | 10000,01 Euro | 1.320 Euro |
Zum 01.01.2015 wurde die Satzung aktualisiert und fortan sind für die Staffeln 20% höhere Steuern zu bezahlen. Erst durch Nachfrage von zweitwohnsitzsteuer.de wurde im Dezember 2015 die Satzung aktualisiert.
Leider wurde die Überarbeitung nicht genutzt, den degressiven Zweitwohnungsteuertarif abzuschaffen. Solche Satzungsbestimmungen erklärte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2014 für unwirksam, weil sie den Gleichbehandlungsrundsatz (Artikal 3 Abs. 1 GG) verletzen (siehe Grundsatzurteile). Wir empfehlen Betroffenen, innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist einen Widerspruch mit Verweis auf dieses Urteil (Aktenzeichen 1 BvR 1656/09) einzulegen. Im Zweifel dazu die Konsultation eines Anwalts.
Bis Ende 2014 galten folgende Sätze:
Stufe | Von/ab | bis | Steuer |
---|---|---|---|
1. | 2000,00 Euro | 100 Euro | |
2. | 2000,01 Euro | 4000,00 Euro | 300 Euro |
3. | 4000,01 Euro | 6000,00 Euro | 500 Euro |
4. | 6000,01 Euro | 8000,00 Euro | 700 Euro |
5. | 8000,01 Euro | 10000,00 Euro | 900 Euro |
6. | 10000,01 Euro | 1100 Euro |
Zu Bad Wörishofen gibt es leider noch keinen Meldung.
Letzte Änderung: 22.12.2015