ZWS in Bad Wörishofen

Bad Wörishofen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.86%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Bad Wörishofen

Staffel

Bad Wörishofen erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Von/ab bis Steuer
1.   2000,00 Euro 120 Euro
2. 2000,01 Euro 4000,00 Euro 360 Euro
3. 4000,01 Euro 6000,00 Euro 600 Euro
4. 6000,01 Euro 8000,00 Euro 840 Euro
5. 8000,01 Euro 10000,00 Euro 1.080 Euro
6. 10000,01 Euro   1.320 Euro

Aktualisierung 2015

Zum 01.01.2015 wurde die Satzung aktualisiert und fortan sind für die Staffeln 20% höhere Steuern zu bezahlen. Erst durch Nachfrage von zweitwohnsitzsteuer.de wurde im Dezember 2015 die Satzung aktualisiert.

Leider wurde die Überarbeitung nicht genutzt, den degressiven Zweitwohnungsteuertarif abzuschaffen. Solche Satzungsbestimmungen erklärte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2014 für unwirksam, weil sie den Gleichbehandlungsrundsatz (Artikal 3 Abs. 1 GG) verletzen (siehe Grundsatzurteile). Wir empfehlen Betroffenen, innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist einen Widerspruch mit Verweis auf dieses Urteil (Aktenzeichen 1 BvR 1656/09) einzulegen. Im Zweifel dazu die Konsultation eines Anwalts.

Bis Ende 2014 galten folgende Sätze:

Stufe Von/ab bis Steuer
1.   2000,00 Euro 100 Euro
2. 2000,01 Euro 4000,00 Euro 300 Euro
3. 4000,01 Euro 6000,00 Euro 500 Euro
4. 6000,01 Euro 8000,00 Euro 700 Euro
5. 8000,01 Euro 10000,00 Euro 900 Euro
6. 10000,01 Euro   1100 Euro

Meldungen zu Bad Wörishofen

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Letzte Änderung: 22.12.2015