Ludwigsfelde hat die Einführung der Zweitwohnungsteuer verworfen. Sie sollte ursprünglich zum 01.01.2008 eingeführt werden. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Ludwigsfelde sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Stadtverwaltung hat die Zweitwohnungsteuer Mitte September rückwirkend aufgehoben, damit hat die Stadt Ludwigsfelde die Steuer nie erhoben. Lediglich der Ortsteil “Groß Schulzendorf” erhebt die Steuer noch bis zum Jahresende (eigene Satzung) (siehe News-Eintrag)
Siehe auch:
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Letzte Änderung: 05.05.2009