ZWS in Göppingen
Göppingen plant die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 5% (effektiv 5%).
Befreiung
Die Satzung der Göppingen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
- Wohnungen in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten- Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen.
- Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren gemeinsam genutzte Wohnung und somit Lebensmittelpunkt sich nicht im Stadtgebiet Göppingen befindet, aus Gründen der Erwerbstätigkeit, ihrer Ausbildung oder ihres Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlich untergeordnet innehaben.
- Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem/beiden Elternteil/en in Göppingen innehaben, soweit sie von den Eltern finanziell abhängig sind.
Bemerkungen
Göppingen hat die Steuer wieder abgeschafft
Meldungen zu Göppingen
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Letzte Änderung: 14.09.2019