ZWS in Wolfsburg

Wolfsburg hat die Einführung der Zweitwohnungsteuer verworfen. Sie sollte ursprünglich zum 01.08.2020 eingeführt werden. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Bemerkungen

Die Steuer sollte zum 01.08.2020 eingeführt werden (Siehe Satzung, wurde rückwirkend am 14.07.2021 wieder abgeschafft, so dass effektiv diese Steuer nie erhoben wurde.

Siehe auch Regionalheute

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Letzte Änderung: 07.10.2022