ZWS in Stralsund

Stralsund erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1999. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.2%.

Satzung

Satzung von Stralsund

Staffel

Stralsund erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.840,65 Euro 150 Euro
2. bis 3.681,30 Euro 305 Euro
3. mehr als 3.681,30 Euro 460 Euro

Befreiung

Die Satzung der Stralsund sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Ferienwohnungen, die weniger als 2 Monate genutzt werden
  • Drittwohnungen
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes

Meldungen zu Stralsund

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Letzte Änderung: 29.04.2009