Stralsund erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1999. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.2%.
Stralsund erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
1. | bis 1.840,65 Euro | 150 Euro |
2. | bis 3.681,30 Euro | 305 Euro |
3. | mehr als 3.681,30 Euro | 460 Euro |
Die Satzung der Stralsund sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 29.04.2009