Kühlungsborn erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 22%).
Die Satzung der Kühlungsborn sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Zum 01.01.2011 wurde der Steuersatz von einst 10% auf 20% erhöht.
Zu Kühlungsborn gibt es leider noch keinen Meldung.
Letzte Änderung: 21.01.2011