ZWS in Kühlungsborn

Kühlungsborn erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 22%).

Satzung

Satzung von Kühlungsborn

Befreiung

Die Satzung der Kühlungsborn sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Ferienwohnungen, die zu gewerblichen Zwecken vermietet werden
  • Haupt- und Nebenwohnsitz in der selben Stadt

Anmerkungen

Zum 01.01.2011 wurde der Steuersatz von einst 10% auf 20% erhöht.

Meldungen zu Kühlungsborn

Zu Kühlungsborn gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Kühlungsborn im Forum (2)

Letzte Änderung: 21.01.2011