ZWS in Radolfzell

Radolfzell erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 25% (effektiv 25%).

Satzung

Satzung von Radolfzell

Bemerkungen

Bis Ende 2014 galt diese Staffel:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.840 € 245 €
2. bis 3.680 € 370 €
3. mehr als 3.680 € 490 €

(Effektiver Satz: 12.49%)

Zum 01.01.2015 wurde die Steuer auf 12% der Nettokaltmiete gesetzt, ab 2017 15%, ab 2018 25%.

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Letzte Änderung: 07.04.2019