Radolfzell erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 25% (effektiv 25%).
Bis Ende 2014 galt diese Staffel:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.840 € | 245 € |
2. | bis 3.680 € | 370 € |
3. | mehr als 3.680 € | 490 € |
(Effektiver Satz: 12.49%)
Zum 01.01.2015 wurde die Steuer auf 12% der Nettokaltmiete gesetzt, ab 2017 15%, ab 2018 25%.
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Letzte Änderung: 07.04.2019