ZWS in Mülheim an der Ruhr

Mülheim an der Ruhr erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2013. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).

Satzung

Satzung von Mülheim an der Ruhr

Befreiung

Die Satzung der Mülheim an der Ruhr sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen.
  • verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Berufstätige, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet und die Zweitwohnung beruflich bedingt ist.

Meldungen zu Mülheim an der Ruhr

Zu Mülheim an der Ruhr gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Mülheim an der Ruhr im Forum (1)

Letzte Änderung: 11.03.2013