ZWS in Weingarten

Weingarten erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2012. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Weingarten

Befreiung

Die Satzung der Weingarten sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden;
  • Wohnungen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen;
  • Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus beruflichen Gründen gehalten werden, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und er der Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann;
  • Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem der beiden Elternteile inne haben, soweit sie von den Eltern finanziell abhängig sind.

Meldungen zu Weingarten

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Einträge zu Weingarten im Forum (1)

Letzte Änderung: 13.01.2012