ZWS in Homburg

Homburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2010. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Homburg

Befreiung

Die Satzung der Homburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Grün-den entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erzie-hungszwecken dienen,
  • Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Perso-nen aus beruflichen Gründen in Homburg innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Kreisstadt Homburg befindet,
  • Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),
  • Räume zum Zwecke des Strafvollzugs,
  • Räume, die von minderjährigen Personen bewohnt werden.

Meldungen zu Homburg

Zu Homburg gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Homburg im Forum (3)

Letzte Änderung: 03.07.2012