ZWS in Homburg
Homburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2010. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Homburg
Befreiung
Die Satzung der Homburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
- Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Grün-den entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
- Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erzie-hungszwecken dienen,
- Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Perso-nen aus beruflichen Gründen in Homburg innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Kreisstadt Homburg befindet,
- Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),
- Räume zum Zwecke des Strafvollzugs,
- Räume, die von minderjährigen Personen bewohnt werden.
Meldungen zu Homburg
Zu Homburg gibt es leider noch keinen Meldung.
Einträge zu Homburg im Forum (3)
Letzte Änderung: 03.07.2012