ZWS Kühlungsborn greift in die Vollen

Schneewittchen @, Donnerstag, 15.12.2011 (vor 4984 Tagen) @ Alfred

Nein von Bestandsschutz kann hier keine Rede sein. Die Eigentümer, denen jetzt das Verbot ausgesprochen bekamen, waren mit die Ersten, die dort vermietet haben. die Anderen kamen alle danach dazu oder gleichzeitig - es ist ein neu geschaffenes BG. Aber die Vermutung liegt nahe, dass sich ein oder zwei Mieter(nicht mal Eigentümer)bei der Baubehörde beschwert haben, ihre Wohnqualität wäre durch die Feriengäste stark beeinträchtigt. Was aber ist, wenn man 365 Tage im Jahr einen Dauermieter im Haus hat, der einem das Leben schwer macht. Da ist nicht die Hoffnung da, dass dieser nach 14 Tagen wieder verschwunden ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass z.B. Gäste, die bereits im Ruhestand sind, die Wohnqualität derart beeinträchtigen, dass man zu solchen Mitteln greifen muß. Zu bedenken ist auch , dass eine Ferienwohnung nur zu max. der Hälfte des Jahres belegt ist und in der anderen Hälfte herrscht absolute Ruhe im Haus.
Ich würde gern wissen, wohin unsere Gesellschaft noch mit Klagen und Beschwerden kommen will. Ein offenes Wort untereinander gibt es kaum noch. Auf diesem Wege hätte man bestimmt schon einige Missstände unterbinden können.


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