Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Alfred @, Mittwoch, 28.12.2011 (vor 4594 Tagen) @ Jashi

» Nein, die Wohnung in Sachsen soll Hauptwohnsitz werden. Und Nürnberg nur Zweitwohnsitz ...
D.h., Du wirst Dich - rein quantitativ, zeitlich gesehen - vorwiegend in Sachsen und nur zeitlich untergeordnet in Nürnberg aufhalten.
Welche Wohnung als HW und welche als NW zu registrieren ist, entscheidet die Meldebehörde. Welcher Orts Deine Wohnsitz aein soll, entscheidest Du, das ist melderechtlich aber bedeutungslos.


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