Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Alfred @, Donnerstag, 29.12.2011 (vor 4594 Tagen) @ Jashi

Ändert nichts an der gesetzlichen Grundlage, dass der zeitlich überwiegende Aufenthalt maßgeblich für die Registrierung ist. Aber wenn es den Nürnbergern egal ist, ist es mir das schon lange. Dann eben Nebenwohnung in Nürnberg und damit ZWSt.
Ausnahme wäre, wenn sich der vorwiegende zeitliche Aufenthalt nicht feststellen lässt, dann zählt der Schwerpunkt der Lebensinteressen.


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