Wohnung in Nürnberg und Sachsen

Alfred @, Donnerstag, 29.12.2011 (vor 4594 Tagen) @ Jashi

Bleiben wir einfach bei den richtigen Begriffen: Im Melderecht geht es nicht um Wohnsitze sondern in Deinem Fall um Haupt- und Nebenwohnung. Diese bestimmen sich im Allgemeinen nach der zeitlichen Dauer des Aufenthalts am Ort der jeweiligen Wohnung. Das ist bei einem Berufstätigen im allgemeinen die Wohnung am Arbeitsort. Nach dieser Faustformel bestimmt die Meldebehörde, welche Wohnung als Hauptwohnung zu registrieren ist. Eine Entscheidung Deinerseits ist da nicht erforderlich.

Der Vermieter ist wohl kaum zuständig für die Registrierung einer Wohnung – das ist und bleibt Sache der Meldebehörde.

Der Ablauf bei der Erhebung der ZWSt ist von Ort zu Ort verschieden. Im allgemeinen erfolgt als erstes die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer dann kommt der Bescheid.


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