Ummelden, aber wie?

mkk90 @, Dienstag, 03.04.2012 (vor 4666 Tagen) @ mkk90

Hallo,

auf meinen Brief antwortete die Steuerabteilung, dass eine nachtträgliche Ummeldung natürlich nur im Einwohnermeldeamt möglich sei.
Ich war nun im Bürgerbüro und wollte mich rückwirkend Ummelden.Dort hat man mir mitgeteilt, dass eine nachträgliche Ummeldung nicht möglich sei. Zum Einen habe ich mich schon einmal rückwirkend (für derzeitige Wohnung) umgemeldet und bin somit wohl zum Wiederholungstäter abgestempelt. Zum Anderen habe ich in der betreffenden Zeit einen Pass in der Stadt mit damaliger "Hauptwohnung" beantragt, was wohl als Bestätigung meiner Wohnsituation gewertet wurde. Man sei mir mit der bereits vorgenommenen Korrektur des Melderegisters schon sehr entgegengekommen - was ja auch stimmt...
Wie sollte ich nun am besten vorgehen> War es vielleicht ein Fehler persönlich im Bürgerbüro vorstellig zu werden> Unterlagen (Erklärungen, Nebenkostenabrechnungen, etc.) liegen dem Einwohnermeldeamt nicht vor. Sollte ich noch einen Schriftlichen Versuch starten>
Habe gerade ein bisschen Angst, was nun auf mich zukommt :/

Danke!
Grüße


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