Ummelden, aber wie?
Das rückwirkende Ummelden halte ich persönlich für eine Seuche, es wäre ein Eingriff in eine abgeschlossene Vergangenheit. Das hat aber nichts mit der zweitwohnungsteuerrechtlichen Situation zu tun. Eine als Nebenwohnung registrierte Wohnung kann durchaus eine „Erstwohnung“ sein, wenn es sich um die nachweislich vorwiegend genutzte Wohnung handelt. Nachweislich falsche melderechtliche Verhältnisse dürfen nicht zur Grundlage einer ZWSt-Erhebung gemacht werden. Das ignoriert die Stadtkasse hartnäckig, was unter anderem daran liegen könnte, dass man dort nicht weiß, um was es eigentlich geht.
Halte Dich vom Bürgeramt fern und beschäftige Dich nur mit den Steuereintreibern. Das kann durchaus vors Gericht führen, weil das Ressort Steuern auf der melderechtlichen Registrierung beharren wird. Aber wenn Du Deinen vorwiegenden Aufenthalt nachweisen kannst, hast Du eigentlich nichts zu befürchten.
Teile dem Ressort Steuern mit, dass nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes eine rückwirkende Statusänderung aus formalen Gründen nicht möglich sei. Das ändere aber nichts daran, dass es sich bei der Wohnung in Halle um Deine faktisch vorwiegend genutzte Wohnung, mithin Deine Erstwohnung, gehandelt habe. Die Nachweise dafür hast Du ja wohl schon vorgelegt. Wenn die Nachweise in Ordnung sind, kannst Du nur noch (getrost) abwarten.
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mkk90,
14.02.2012
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Alfred,
15.02.2012
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19.03.2012
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19.03.2012
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03.04.2012
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mkk90,
22.05.2016
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15.02.2012