Ort in Bayern

Alfred @, Freitag, 25.05.2012 (vor 4613 Tagen) @ Rebell

» Versuchen Sie bitte solche Dinge mal der Kommunalaufsicht im Landratsamt vom OA gottfried.mayrock@lra-oa.bayern.de zu übermitteln, dann werden Sie auch erleben wie die Befangenheit von Aufsichtsorganen sich eingebürgert hat!
Warum soll ich mich - noch dazu versuchsweise - mit öffentlich Bediensteten aus der Provinz herumschlagen>
Keiner meiner Bekannten, der eine Zweitwohnung innehat, zahlt ZWSt, warum auch> In meinem unmittelbaren familiären Umfeld hat es eine Kommune 2006 versucht, mir die ZWSt abzupressen und dann - vor der Verhandlung - freundlicherweise die Gerichtskosten übernommen.
Ich habe schon mal an anderer Stelle auf Bayer. VGH Beschluss vom 12.3.2012 - 4 ZB 11.2415 (Au 6 K 10.1088) verwiesen. Da schlägt der erkennende Spruchkörper - den jüngsten Entscheidungen des BVerwG folgend - hinsichtlich der Definition der Hauptwohnung neue Töne an, die man ausnutzen sollte (Ergebnis natürlich offen, denn der Absurdität sind bei der ZWSt keine Grenzen gesetzt).


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