Ort in Bayern

Himbim13 @, Freitag, 25.05.2012 (vor 4613 Tagen) @ Alfred

» Einige Anmerkungen vorweg:
» 1. Ein Zweitwohnsitz ist etwas anderes als eine Zweitwohnung oder eine
» Nebenwohnung. Hier sollte man von Zweitwohnungsteuer sprechen und daneben
» die melderechtlichen Begriffe verwenden.
»

Das Forum behandelt Anlässe von Aufwandabgaben unter der Bezeichnung „Zweitwohnsitzsteuer“! Aus dem „Palandt Bürgerliches Gesetzbuch“, als wohl das Standart Werk zum BGB ist entsprechend der §§ 7-10 ein derartiger Sachbegriff nicht zu entnehmen. Ebenso wenig aus dem Sachregistern „Schönfelder Deutsche Gesetze“; "Jauernig, Schlechtriem, Stürner, Teichmann ,Vollkommer, BGB" und "Jarass/Pieroth GG".
Schon aus dieser Wortschöpfung kann man erkennen, wie abwegig eine solche Bezeichnung für eine Kommunale Aufwandabgabe ist. Nicht anders verhält es sich mit der Namensgebung Zweitwohnungssteuer.
Fällt dann eine dritte oder noch weitere Wohnung nicht darunter>
Geht man vom Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und den infolge der zu erlassenden Ländermeldegesetze aus, dürfte eine solche Abgabenerhebung nur als Nebenwohnungsabgabe bezeichnet werden. Denn aus einer alleinigen Wohnung, also der Mittelpunkt der Lebensbeziehung ergibt sich die Bezeichnung Wohnsitz mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Zwar ist im Palandt von einem Doppelten Wohnsitz die Rede, dieses schließt aber einen meldepflichtigen Statuswechsel zur Wahrnehmung seiner bürgerlichen Rechte und Pflichten nicht aus. Grundlage, einer dem Normalbürger verständlichen Bezeichnung dieser Aufwandabgabe, ergibt sich daher nur aus der amtlichen Bezeichnung „Nebenwohnung“. Also Nebenwohnungssteuer. Denn bei mehreren Wohnungen ist eine davon die Hauptwohnung und die weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen. Alle anderen Benennungen oder Wortschöpfungen für eine derartige Besteuerung stellen lediglich eine Neid erzeugende psychoseartige Bemühung dar dem blöden Volk gegenüber diese Abgabe zu rechtfertigen. Schon alleine das Recht der Kommune bei einen gemeldeten Bürger infolge seiner Aufenthaltsdauer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung zu bestimmen und damit die Status seiner Wohnung als Hauptwohnung zu bestimmen stellt nach meiner Überzeugung noch dazu, wenn man die heutigen Kommunikationsmöglichkeiten berücksichtigt einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des jeweiligen Bürgers dar. Sprach nicht Herr Gauck von einen schönen Tag angekommen zu sein in einem Land der Möglichkeit „der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung“!
Während auf der einen Seite die Regierenden von einem geeinten Europa quasseln,gewähren diese im eigene Land die Kleinstaaterei des Mittelalters mit den damaligen Raubrittern.
Deshalb diese Steuer muss weg!!!


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