Ort in Bayern

Alfred @, Freitag, 25.05.2012 (vor 4613 Tagen) @ Himbim13

Die Seite nennt sich m.W. „zweitwohnsitzsteuer.de“, weil Zweitwohnung.de“ bereits vergeben war. Was eine Zweitwohnung ist, geht letztlich aus den Entscheidungen des BVerfG von 1983 und 2010 hervor.
Der Begriff „Nebenwohnungsabgabe“ wäre falsch, denn es werden längst nicht alle Nebenwohnungen besteuert (das wäre verfassungswidrig) und eine Nebenwohnung ist auch nicht typischerweise eine Zweitwohnung. Andererseits wäre es möglich, eine Satzung zu erlassen, bei der „weitere Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf“ als Zweitwohnungen auch dann besteuert werden können, wenn sie nicht als Nebenwohnungen genutzt werden. Bei Satzungen, die an die melderechtliche Registrierung anknüpfen, muss eine Zweitwohnung zwingend als Nebenwohnung genutzt werden.
Der „vorwiegende Aufenthalt“ ist beim Benutzen von mehreren Wohnungen eines von mehreren objektiven Kriterien für die Bestimmung der Hauptwohnung. Die Aufenthaltsdauer sagt über den Schwerpunkt der Lebensinteressen (Lebensmittelpunkt) nichts aus. Beides bestimmt immer noch der Bürger selbst.
Die Zweitwohnungsteuer muss weg, weil von ihr eine ungute erzieherische Wirkung ausgeht. Da könnte ein Betroffener – wenn auch ohne große Erwartungen - durchaus mal beim Bundespräsidenten, der –kanzlerin, der -erziehungministerin oder der –arbeitsministerin nachfragen. Bei der Formulierung bin ich ggf. gerne behilflich.


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