3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Alfred @, Mittwoch, 30.05.2012 (vor 4510 Tagen) @ Melody

» ... Schreiben der Stadt mit der Aufforderung, zu prüfen, ob ....
Fragen:
Von wem kommt das Schreiben> Steuer und Kassenamt oder Einwohnermeldeamt> Bist Du in Köln überhaupt schon melderechtlich registriert und wenn ja: wie (Hauptwohnung, Nebenwohnung oder einzige Wohnung)>

» Ist das richtig, dass diese Steuern anfallen, obwohl
ich nur drei Monate hier bin>
Grundsätzlich ja. Aber nur, wenn sie berechtigt ist.

» Gibt es die Möglichkeit eines Erlasses>
Bei Dir wird die Stadt wohl kein Erbarmen kennen. Auszubildende werden – im Gegensatz zu Sträflingen - nicht befreit.

» Welche Rolle spielt es, ob und wieviel ich in dieser Zeit in Freiburg bin>
Melderechtlich eine entscheidende. Bei einem Vollzeitpraktikum dürftest Du Dich vorwiegend in Köln aufhalten. Am besten wäre es, Du würdest Dich überhaupt nicht in Freiburg aufhalten.
»
» Welche Rolle spielt die Wohnung hier in Köln>
Wenn es um die ZWSt geht: Wohnung in Köln ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.

» ... die Dame der Stadt habe ich nicht so ganz verstanden....
Was daran liegen könnte, dass sie es selber nicht versteht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion