Zweitwohnsitzsteuer

Melisa1980 @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin selbständig tätig, verheiratet und habe Kinder. Ich wohne in
der Stadt A in einer kleinen Wohnung. Arbeiten tue ich
4-5 Tage die Woche in der Stadt B.

Stadt B ist mir 38 km entfernt aber da ich dort einen
Parkplatz suchen muss usw. muss ich schon über 40 km fahren und
brauche auch ca. 40-60 Minuten bis ich dort meinen Wagen geparkt habe.

Daher suche ich eine 1-2 Zimmerwohnung in der Stadt B um dort
auch öfter zu schlafen und auch mal in Ruhe meine Schreibarbeiten
zu erledigen. Ich wäre aber dennoch 3-4 mal die Woche in der Stadt A
bei meiner Familie.

Nun meine Frage: Muss man als verheirateter
selbständiger auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen>

Folgendes habe ich gefunden:

ZWEITWOHNUNGSSTEUER IN BESTIMMTEN FÄLLEN VERFASSUNGSWIDRIG

Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.
Zahlreiche Gemeinden erheben in Deutschland eine Zweitwohnungssteuer. Die Zweitwohnungssteuer trifft nicht nur Wohnungseigentümer, sondern auch Mieter von Zweitwohnungen. Von der Steuer sind alle diejenigen betroffen, die neben einer Hauptwohnung eine Nebenwohnung benutzen. Die Zweitwohnungssteuer wird auch für Wohnungen erhoben, die aus beruflichen Gründen genutzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei Verheirateten, deren Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für beruflich unterhaltene Zweitwohnungen bei Verheirateten die Ehe diskriminiert.


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