Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4803 Tagen) @ Melisa1980

Ausgerechnet Dortmund – die Stadt, deren Satzung das BVerfG 2005 für nichtig erklärt hat weil danach die Erhebung der Zweitwohnungsteuer für beruflich unterhaltene Zweitwohnungen bei Verheirateten die Ehe diskriminiert. Das VG Gelsenkirchen hat 2009 hingegen die geltungserhaltende Auslegung der Satzung für möglich befunden und die Nichtigkeit verworfen.
Praktische Nutzanwendung für Dich: Wenn Du Dich nicht beruflich bedingt vorwiegend im Stadtgebiet Dortmund aufhältst (oder dies zumindest einigermaßen plausibel darlegen kannst), wird die Stadt die Zweitwohnungsteuer von Dir haben wollen und Du wirst Dich nur gerichtlich dagegen wehren können. Denn die Stadt wird ihre Satzung so verstehen wollen, dass die Erhebung der Zweitwohnungsteuer für beruflich unterhaltene Zweitwohnungen bei Verheirateten die Ehe nicht diskriminiert, wenn der Steuerpflichtige sich nicht vorwiegend im Stadtgebiet aufhält. Das VG Gelsenkirchen wird sich vmtl. dieser Auffassung anschließen.
Im engen Zusammenhang mit dem „vorwiegenden Aufenthalt im Stadtgebiet“ ist Deine selbständige Tätigkeit zu sehen. Wenn Du keine festen Büro- Geschäfts- bzw. Öffnungszeiten nachweisen kannst, wird die Stadt u.U. glatt behaupten, dass Du Dich nur gelegentlich im Stadtgebiet aufhältst.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion