Zweitwohnsitzsteuer
» meine Steuererklärung gebe ich aber weiterhin in Essen ab und setze die Wohnung als beruflich bedingte doppelte Haushalsführung ab.
Die Einkommensteuererklärung hat mit der Erklärung zur Zweitwohnungstuer" nichts zu tun. Die doppelte Haushaltsführung setzt deb Lebensmittelpunkt in Essen voraus. Das wiederum hat mit dem melderechtlichen Begriff des "vorwiegenden Aufenthalts nichts zu tun.
» geht das denn auch ...
Das sollte man hier und auch sonst nicht vertiefen (s.o.: Lebensmittelpunkt).
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Melisa1980,
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