Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4804 Tagen) @ Melisa1980

Wenn der Nachweis des "vorwiegenden Aufenthalts" in Dortmund möglich ist - und so klingt es, dürfte es auch in D. keine nachhaltigen Problem mit der ZWSt geben.
Vorsicht beim Ausfüllen der Erklärung zur ZWSt.
Bei Bedarf hier wieder fragen.


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