Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4804 Tagen) @ Melisa1980

» und bestehe dann auf diesen Text:
Ist bei der melderechtlichen Registrierung (beim Einwohnermeldeamt) absolut überflüssig. Wird frühestens bei der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung (durch Stadtkasse und Steueramt) erforderlich. Wenn es so weit ist, bei Bedarf hier fragen.
Außerdem gibt es in Deinem Fall keine Befreiung, das würde nämlich eine Zahlungspflicht voraussetzen. Die gibt es bei Dir aber nicht

» kann es dann sein das ich Essen eine ZWSst. zahlen muss>
Nein, denn in Essen wirst Du dann mit Hauptwohnung registriert sein. Da bist Du als nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete privilegiert.


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