ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Sarah Jevo @, Dienstag, 03.07.2012 (vor 4287 Tagen)

Hallo liebes ZwSt-Forum-Team,

habe 19 Seiten zum Thema “Hamburg” durchgelesen und eine ähnliche Anfrage von xyz_michaelxyz_entdecken können. Bei uns liegt es etwas anders. Daher brauche ich Ihre Hilfe. Und Sorry für die Länge dieses Beitrags.

Seit 1997 sind mein Mann und ich gemeinsam Eigentümer einer Wohnung in Hamburg und seit 2005 gehört uns ein Einfamilienhaus im letzten Zipfel des Landkreises Stade.

Seit 2010 haben wir beide unseren Hauptwohnsitz von Hamburg nach Stade wegverlegt und uns hier angemeldet. Die Eigentumswohnung wird nun als Nebenwohnsitz weitergeführt. Mein Mann muss aus beruflichem Anlass in der Woche von Sonntagabend bis Freitag leider allein in Hamburg wohnen und kommt nur am Wochenende nach Haus. Ich bin im Ruhestand und lebe - auch aus gesundheitlichen Gründen - ausschließlich hier.

So haben wir dies auf dem Meldeamt hier im Landkreis angegeben. Bei der jährlichen Einkommensteuer ist die Hamburger Wohnung für die doppelte Haushaltsführung anerkannt.

Vergangene Woche erhielten wir nun jeweils eine “Erklärung zur Zweitwohnungssteuer”. Da erst wurde mir bekannt, dass nicht nur mein Mann sondern auch ich in Hamburg mit Nebenwohnung gemeldet bin und ebenfalls eine Erklärung abgeben soll. Ich war nie wieder in der Wohnung in Hamburg.

Führt diese fehlerhafte Anmeldung/Ummelung nun zu einem Eigentor obwohl ich ausschließlich hier im Landkreis wohne> Muss ich daher auch meinen Vordruck vollständig ausfüllen und könnte es vielleicht sogar dazu führen, dass ich eine Steuer entrichten muss>

Ebenso bin ich unsicher bei der Beantwortung der Zeile 22 des Vordrucks: Ich bin weder Mitbewohner (dachte ich bis jetzt) noch Mitmieter. Aber ich bin Miteigentümer. Kann oder muss ich das mit meiner Unterschrift bestätigen>

Und die letzte Frage: Muss unbedingt eine “Bestätigung des Arbeitgebers zu den Zeilen 32 bis 34” beigefügt werden. Genügt nicht eine Verdienstbescheinigung>

Ob erforderlich oder nicht jedenfalls habe ich gestern umgehend beim Ortsamt die Anmeldung korrigieren lassen.Rückwirkend ging das dort nur bis zum 1.1.2012

Es ist die erste Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.
Wir möchten evtl. nicht schon wieder etwas falsch machen.

Vielen Dank, herzliche Grüße
und ein großes Kompliment für dieses Forum
Sarah


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion