ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Rebell @, Freitag, 24.01.2014 (vor 4208 Tagen) @ Yvonne Winkler

Eigentümer sind Sie, daraus ergibt sich jedoch noch nicht das Innehaben einer Zweitwohnung. Diese entsteht erst durch Ihren melderechtlichen Status.

Oh je Yvonne Winkler, da liegen Sie- mindestens diesbezüglich in Bayern und Bayern gehört nicht nur zu Europa sondern auch zu Deutschland.

In Bayern lautet die These von Ministerpräsident Seehofer ganz eindeutig:
:-) "Es ist ein Glück in Bayern zu leben" dazu hat noch Frau Gerda Hasselfeldt ein Bekenntnis abgelegt: "Wer betrügt der fliegt"

Wie bereits im Oktober schon ausgeführt, wer im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen ist, wird zur vollen Zweitwohnungssteuer veranlagt. Da beißt die Maus keinen Faden ab, dazu gibts höchstrichtliche Rechtsprechung.
Fazit: Deutsche Rechtsprechung ist häufig verbreitete "Rechtsbeugung"
Vom 4. Senat dch Richter Dr. Zöllner;Dr. Wagner Dr. Peitek eindeutig entschieden beim bayerischen VGH - der im Grundbuch eingetragene muss zahlen, obwohl die Ehefrau dort mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Betroffener Kläger ist Anwalt und Steuerberater.
Nur Eigentumsverhältnisse Änderung zu Gunsten der Frau als Alleinige Besitzerin wasr Abhilfe- aber nicht für die Rückwirkende Zeit -
REVISION NICHT ZUGELASSEN
Wer das nicht glauben will, dem sei das Buch von W. Schlötterer mit dem Titel "Wahn und Willkür" Preis 19,90 € aufs wärmste empfohlen. Nur wer diese Zeilen gelesen hat bekommt Einblick und auch viel mehr Verständnis für den Glauben an einen Rechtsstaat.
Kein Rechtsanwalt kann einem Normalbürger so viel Überzeugsarbeit leisten wie dieses Buch!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion