ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Rebell @, Donnerstag, 17.10.2013 (vor 3836 Tagen) @ Alfred

Solltest Du in Hamburg nicht mit Nebenwohnung registriert sein, besteht kein Steueranspruch.
Das also bitte klären und ggf. hier wieder fragen.

Aha lieber Alfred, das kann sein, dass es in Hamburg akzeptiert wird, aber in Bayern geht so etwas im Regelfall nicht. Das geht schon wegen der Gleichbehandlung nicht.

Sämtliche Partner welche im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sind, so die gerichtlichen Urteile, hätten die Nutzungsmöglichkeit und sind somit auch zur Zweitwohnungssteuer zu veranlagen.
Da beisßt die Maus keinen Faden ab. Wenn es bishser nicht geschehen ist, so haben Urteile diese Möglichkeit den Kommunen eröffnet und diese gehen davon aus, dass Geld nicht stinkt egal wie und wo es herkommt.

Zusätzlich würde man Vollzugsdefizite riskieren, und das möchte kein Kämmerer auf sich sitzen lassen, also ist er gezwungen diesen Dingen nachzugehen.
Abhilfe: vor Beginn des Umzugs im Grundbuch die alleinige Besitzstandwahrung also nicht gemeinsames Eigentum festlegen. Nachträgliche Änderung nur bedingt erfolgreich, da nur ab dem Notartermin - der alleinige Besitzer befreit, der Mitbesitzer muss dann alle rückwärtigen Jahre nachzahlen. Da hilft kein Fluchen und kein Beten!
Fakt ist, dass über derartigen kommunalen "Schummel" die Zweitwohnungsteuer viel Arbeit beschert, nicht von ungefähr fallen bei der Zwst- Stelle in München über 60 % an Kosten für die Ermittlungen und Überwachungen an umd dies "Abzocke" aufrecht zu erhalten.

Dazu gewinnt man in München über den Sekudäreffekte - Kommunaler Finanzausgleich soviel, über das Druckmittel zur

Erstwohnsitzanmeldung, dass man die UNkosten leicht schlucken kann!


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