ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Sarah Jevo @, Dienstag, 21.01.2014 (vor 3742 Tagen) @ Alfred

Am 16.12.2013 hatte ich meinen Thread mit folgendem Text fortgesetzt, auf den bisher nicht reagiert wurde:

"Hallo und einen schönen guten Abend,

man mag es glauben oder nicht. Noch immer ist mein "Fall" nicht abgeschlossen.

Wegen der Wohnsitz-Angelegenheit habe mich nun nach allem Hin-und-Her mit meinem vorherigen Kundenzentrum in Hamburg in Verbindung gesetzt. Die haben mir freundlicherweise den Status meiner Anmeldung geschickt. Und siehe da. Ich war tatsächlich - entgegen meines Wunsches - in Hamburg mit einer Nebenwohnung und hier (im Landkreis Stade) mit der Hauptwohnung gemeldet. Also noch einmal zum hiesigen Amt, um das zu korrigieren. Nun bin ich hier endlich mit alleinigem Wohnsitz gemeldet. Dieses Amt hat auch der zuständigen Sachbearbeiterin in Hamburg in einem persönlichen Anschreiben mitgeteilt, dass wohl damals ein Fehler gemacht wurde und der alleinige Wohnsitz im Landkreis Stade sei.

Das scheint diese Mitarbeiterin nicht zu stören. Die Post geht weiterhin an die Hamburger Adresse. Da die Wohnung nur meinem Mann zur Aufrechterhaltung seines Jobs in Hamburg dient (was aus anerkannt wurde) und er bei Feier- oder Urlaubstagen dort nicht anwesend ist, erhalte ich Briefe mit entsprechenden Fristen, die an die Hamburger Adresse gehen, viel zu spät.

Auf Mail-Anfragen oder Bitten um Fristverlängerung antwortete diese Mitarbeiterin vom Finanzamt nicht. Wirft mir aber vor, trotz Anforderung keine Angaben nachgereicht zu haben.

Fakt ist: Ich bin zur Hälfte Miteigentümerin einer Eigentumswohnung in Hamburg, die ich 1997 gemeinsam mit meinem Ehemann erworben habe und seit 2010 nicht einziges Mal betreten habe. Es scheint unerheblich zu sein, ob ich sie nutze und wo ich gemeldet bin. Laut Behörden-Schreiben vom Dezember 2013 heißt es:

1. "Zweitwohnung ist jede Wohnung, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung i.S. des Hamburgischen Meldegesetzes dient (§ 2 Absatz HmbZWStG)."
2. "Der Umfang der tatsächlichen Nutzung hat keinen Einfluss auf die steuerliche Bemessungsgrundlage. Soweit der Inhaber der Nebenwohnung sich seiner Schlüsselgewalt nicht begeben hat, bleibt die Ummeldung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ohne Einfluss."
3."Als Miteigentümer der Eigentumswohnung ist Ihnen die Hälfte der Wohnfläche steuerlich zuzurechnen. Ich verweise hierbei auf mein Scheiben vom 4.10.2013".

Und heute habe ich mit Datum vom 9.12.2013 einen Steuerbescheid erhalten:
Rückwirkend muss ich für 2010 bis 2012 insgesamt 406 Euro zahlen. Mein Mann ist befreit, da sein Anteil der Eigentumswohnung anerkannt wurde, weil er sie beruflich nutzt.

Paradox ist: Da ich eine zu geringe Erwerbsminderungsrente erhalte, muss mein Mann die Steuer tragen, von der er doch eigentlich aus beruflichen Gründen befreit war....

Für 2013 habe ich keine Info vom Finanzamt. WARUM NICHT?

Und was mich noch interessieren würde: Unser Sohn ist in der Wohnung mit alleinigem Wohnsitz gemeldet. Wäre das relevant für die Berechnung?

Oder ist es einfach nur mein Pech, dass ich irgendwann einmal mit Blick auf Alterssicherung gemeinsam mit meinem Ehemann eine Eigentumswohnung gekauft habe? ..."


Nur zur Info:
Inzwischen ist mein Fall folgender: Da ich Miteigentümerin bin, musste ich die Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2010-2012 nachzahlen. Bei der Ummeldung wurde damals ein Fehler gemacht. Der Landkreis Stade hatte mich mit Haupt- statt alleinigem Wohnsitz gemeldet. Das ist inzwischen korrigiert. Genutzt hat es mir nichts.


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