ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Alfred @, Freitag, 24.01.2014 (vor 4669 Tagen) @ Rebell

Kleine Korrektur:
So viel Respekt vor dem Freistaat Bayern (incl. Seehofer), dass ich Entscheidungen des Bay. VGH als höchstrichterlich betrachte, habe ich nun doch nicht. Es sind und bleiben obergerichtliche Entscheidungen.
Höchstrichterlich ist allerdings entschieden, dass der Eigentümer einer Zweitwohnung (was immer das ist) nur dann zur Zweitwohnungsteuer veranlagt werden kann, wenn er sie im zweitwohnungsteuerrechtlichen Sinn innehat. Das gilt auch in Bayern und ist dem VGH sogar bekannt..

Welches Az. hat dieses ominöse Urteil eigentlich?


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