ZWSt in Halle

Alfred @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Peter10

Wenn Du von Oktober 2005 bis März 2006 in Aachen gearbeitet hast und mit Hauptwohnung in Aachen und Nebenwohnung in Halle registriert warst, gehe ich mal davon aus, dass Du bei der Entfernung in diesem Zeitraum nur gelegentlich nach Halle gefahren bist. Für diesen Zeitraum verlangt die Stadt eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer von Dir (oder für einen längeren Zeitraum>).
Das Schreiben der Stadt kann ich nicht bewerten. Da ich es nicht kenne. Ich halte es aber für wahrscheinlich, dass – wie fast immer Unfug darin steht.
Bezüglich der jüngsten Urteile gilt: Da die Stadt in Berufung gegangen ist, sind diese Urteile nicht rechtskräftig, und die Stadt darf davon ausgehen, dass ihre Satzung gültige Rechtsgrundlage ist.
Für Dein Verhalten: Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer musst Du abgeben, dagegen gibt es keinen Widerspruch. Das solltest Du aber nicht so ohne weiteres tun, denn der Fragebogen ist sachlich falsch. Das solltest Du der Stadt unter die Nase reiben. Für das Schreiben liefere ich Dir gerne einen Textvorschlag, dazu wäre es aber wichtig, zu wissen:

von wann bis wann (TT., MM.,JJJJ) warst Du in Halle mit Nebenwohnung gemeldet>

- schreibt die Stadt wirklich wortwörtlich dass Du Deiner „Meldepflicht für den Nebenwohnsitz nicht nachgekommen“ sein sollst>


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