ZWSt in Halle

Peter10 @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4296 Tagen) @ Peter10

Ach noch etwas, wie sieht es eigentlich mit der Verjährungsfrist aus> In der Satzung (welche im übrigen nur über Umwege auf der Halle.de Seite) zu finden ist, geht daraus nichts hervor. Nach einigen Ratgeber Seiten die ich so gefunden habe, ist die Frist im Normalfall wohl 4 Jahre, wobei dies hier und da unterschiedlich sein kann.

Unter § 7 (Anzeigepflicht) finde ich außerdem:

"(3) Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach Meldegesetz LSA gilt als Anzeige im
Sinne dieser Vorschrift."

Hätte man mir nicht da schon einen Vordruck für die Erklärung zuschicken müssen>


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