ZWSt in Halle

Peter10 @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Alfred

» Bis wann will die Stadt Deine Erklärung denn haben>

Bis 31.8.


Wenn sie sich auf §8 berufen, finde ich ich das dennoch sehr spät, liegt ja dann fast 7 Jahre nach dem Anmelden des Zweitwohnsitzes

"(3) Die in § 2 genannten Personen sind nach Aufforderung durch die Stadt Halle (Saale)
verpflichtet, sowohl die Wohnfläche der der Zweitwohnungssteuer unterliegenden
Wohnung anzugeben als auch alle Angaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen
nachzuweisen."

Im Prinzip ist es ja nicht mal die Steuer an sich die mich stört (wenn die Berufung durchgeht und alles Rechtens ist), sondern einfach nur dass dies jetzt kommt. Jetzt soll ich nochmal meine Unterlagen von Anno Dazumal aus dem Keller kramen>


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