ZWSt in Halle

Peter10 @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4308 Tagen) @ Alfred

Danke dir schonmal Alfred.

Also als Nebensitz war ich vom 15.10.05 - 15.04.2006 in Halle gemeldet.

Der Wortlaut zur Verletzung der Meldepflicht lautet so:

"Im Melderegister der Stadt Halle (Saale) waren Sie mit Nebenwohnsitz in der xxx-Str gemeldet. Auf der Grundlage des § 8 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnsteuer waren sie somit verpflichtet, das Innehaben einer Zweitwohnung sowie all der Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen zu erklären.

Dies ist jedoch nicht erfolgt."

Das ist wirklich etwas was ich nicht nachvollziehen kann, die hätten sich ja auch irgendwann mal melden können, dass ich denen so eine Erklärung zuschicken soll. Aber so, woher soll ich wissen welche Informationen die von mir brauchen und nach über 6 Jahren fällt denen das ein> Finde ich gelinde gesagt eine Frechheit.


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