Ordnungsgeld??

Alfred @, Dienstag, 06.11.2012 (vor 4601 Tagen) @ Wolff

Das Wohnsitzgeschwurbel kann einen konfus machen. Und dann noch der irrelevabte Firmensitz.

Probieren wir es mal so:
Du nutzt seit einem Jahr zwei Wohnungen, bist melderechtlich aber nur mit einer einzigen Wohnung registriert. Die zweite Wohnung ist melderechtlich noch nicht erfasst. Das hätte – je nach Bundesland - ein Woche nach Bezug der Wohnung passieren erfolgen müssen. Die Unterlassung ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.
Welche der beiden Wohnungen Deine Hauptwohnung ist, richtet sich danach, an welchem Ort Du Dich zeitlich gesehen vorwiegend aufhältst. Da Du beruflich viel unterwegs bist, dürfte diese Bestimmung nicht so einfach sein. Stellt sich schon die Frage: Was ist viel>
Ob und wie ZWSt anfällt lässt sich nur sagen, wenn man die Satzungen kennt. Gilt z.T. auch für die melderechtliche Registrierung, denn auch da variieren die gesetzlichen Bestimmungen.


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