Ordnungsgeld??

Alfred @, Dienstag, 06.11.2012 (vor 4602 Tagen) @ Wolff

Wenn verheiratet, ist üblicherweise die gemeinsame eheliche Wohnung die Hauptwohnung und die beruflich bedingte weitere Wohnung ist als Nebenwohnung zu registrieren. Dann wäre – bei vorwiegender Nutzung – die Nebenwohnung in Bonn zweitwohnungsteuerfrei.

Bleibt das Problem mit der evtl. unterlassenen melderechtlichen Registrierung. Ein Bußgeld wäre möglich. Es ließe sich theoretisch nur vermeiden, wenn man hinsichtlich des Tages des Einzugs eine unrichtige Angabe macht – was durch die Meldebehörde letztlich nur schwer zu kontrollieren, aber wiederum eine Ordnungswidrigkeit wäre.

Erforderlich ist nur die Anmeldung der Nebenwohnung, die Meldebehörde informiert dann die Meldebehörde der Hauptwohnung

Was den Vermieter angeht: Noch gilt in diesem Fall das Meldegesetz NRW. Danach kann die Meldebehörde vom Vermieter Auskunft darüber verlangen, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben. Allerdings kommt der Vermieter in Spiel, wenn es darum geht, dass der Meldepflichtige den Nachweis für seine Angaben erbringen muss – und dazu gehört im allgemeinen der Mietvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters.


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