Ordnungsgeld??

Wolff @, Dienstag, 06.11.2012 (vor 4448 Tagen) @ Alfred

Die Höhe der ZWST würde sich in meinem bisherigen Hauptwohnsitz (und möglichen neuen Zweitwohnsitz) auf 10% der Jahresnettokaltmiete beziehen, in meinem jetzigen Zweitwohnsitz (und möglichem neuen Hauptwohnsitz) auf 12% der Jahresnettokaltmiete.
Beruflich bin ich öfters an meinem jetzigen Zweitwohnsitz als an meinem jetzigen Hauptwohnsitz. Daher ist ein Tausch wohl unvermeidlich. Ist nur die Frage, ob die Unterlassung der Anmeldung zu einem Bußgeld führt (ob und in welcher Höhe> Hat jdm. schon Erfahrungen gemacht>). Muss ich das Bußgeld dann zweimal zahlen (alter und neuer Hauptwohnsitz>>). Vor allem da der alte Haupt- und dann neue Zweitwohnsitz ja eine Jahresnachzahlung der ZWSt bekommt....


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