Ordnungsgeld??

Wolff @, Dienstag, 06.11.2012 (vor 4601 Tagen) @ Alfred

» Was den Vermieter angeht: Noch gilt in diesem Fall das Meldegesetz NRW.
» Danach kann die Meldebehörde vom Vermieter Auskunft darüber verlangen,
» welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben.

=> Wie oft kommt das vor bzw. ist das wahrscheinlich> Hat jdm bereits Erfahrungen damit>

-Wie sieht es mit der Verfolgungsverjährung von 6 Monaten bei Ordnungswidrigkeiten aus> Würde diese in meinem Fall greifen>


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