Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft

Alfred @, Sonntag, 23.12.2012 (vor 4401 Tagen) @ KJH

Die meisten Satzungen haben in irgendeiner Form die Bestimmung „Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner.“ Das trifft für Erbengemeinschaften zu und wird im allgemeinen auch so angewendet.

Ob die melderechtliche Erfassung mit Nebenwohnung richtig ist und ob sich das auf die Steuerpflicht auswirkt, kann ich nicht beurteilen.


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