Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft

Alfred @, Donnerstag, 27.12.2012 (vor 4877 Tagen) @ Rebell

Hat jemand dieses „Ermessen“ der Kommunalverwaltung schon mal nachprüfen lassen? Nicht nur mit Behauptungen ins Blaue hinein sondern mit einem möglichst exakten Vergleich „Einheimische“ – „Auswärtige“?

Gleichzeitig ließe sich der Bayer. VGH zu dem Sachverhalt „keine Nebenwohnung“ trefflich beim Wort nehmen. Selbst wenn er sich einmal mehr rauswindet, könnte die dabei gezeigte juristische Akrobatik nicht nur interessant sein, sondern auch weitere Anhaltspunkte bieten. Schließlich entwickelt sich die Rechtsprechung fort.


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