Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft
Es gibt kein allgemein gültiges „Zweitwohnungsteuergesetz“ – maßgeblich ist die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Dass in „Eurer“ Satzung eine Ausnahmeregelung für Personen, die gemeinsam eine Zweitwohnung innehaben getroffen wurde, bezweifle ich.
Der Steuer kann man nur entgehen, wenn einer aus der Erbengemeinschaft als Inhaber die Ferienwohnung melderechtlich als alleinige oder Hauptwohnung nutzt. Die Eigentumsvberhältnisse spielen dann keine Rolle mehr.
Trotzdem frohe Weihnachten.
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KJH,
23.12.2012
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Alfred,
23.12.2012
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KJH,
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Alfred,
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Rebell,
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- Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft - Alfred, 27.12.2012
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