Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft
Im Allgäu wird eine kleine Hütte mit 25 qm Grundfläche von einer Erbengemeinschaft = 2 Familien eine Mindestzweitwohnungssteuer gem Satzung = 2 x € 250.-- gefordert, keine der beiden Familien und deren Angehörige sind dort mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Die Gemeindeverwaltung geht allerdings davon aus, dass beider Familien zwar nicht gleichzeitig aber abwechslungsweise dieses Hüttchen zum Schlafen nutzen können, es gibt keine Zufahrt und weder Strom noch Wasser oder Kanalanschluss. Im Winter nur mit Skiern erreichbar, diese liegt auf 1200 m NN ( 400 m höher als das Dorf)Bei Einheimischen wird derartige Steuer wie z.B. bei einer Jagdhütte keine Zwst. gefordert!
Angeblich liegt es am Ermessen der Kommunalverwaltung!
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KJH,
23.12.2012
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Alfred,
23.12.2012
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KJH,
24.12.2012
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Alfred,
24.12.2012
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Rebell,
24.12.2012
- Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft - Alfred, 27.12.2012
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Rebell,
24.12.2012
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Alfred,
24.12.2012
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KJH,
24.12.2012
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Alfred,
23.12.2012