Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft
Danke für die schnelle Antwort.
Wir sind im Melderegister nicht als Nebenwohnsitz eingetragen, wohl aber als Eigentümer im Grundbuch. Über die selbstgenutzte Wohnung haben wir rein rechtlich nur gemeinsam, nicht jeder einzelne, die Verfügungsgewalt und das Nutzungsrecht.
Vielleicht kennt jemand sich im Zweitsteuergesetz aus und sieht das als Ausnahmeregelung.
Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2013.
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KJH,
23.12.2012
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