Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz
Eine schöne Frage für Verwaltungsjuristen. Handelt es sich bei der angemieteten Ferienwohnung nun um eine Beherbergungsstätte – dann bestünde Meldepflicht (länger als 2 Monate). Oder handelt es sich um eine „Wohnung“, dann bestünde keine Meldepflicht.
Man kann wohl mit gutem Gewissen eine Meldepflicht verneinen. Wie die Stadt das sieht, ist eine andere Sache. Sie könnte sich querstellen und es auf eine Klage ankommen lassen.
Am Rande:
Maßgeblich im Melderecht ist nicht die Mietdauer sondern der Tag des Einzugs bzw. des Auszugs. In vorliegenden Fall dürfte das allerdings keine Rolle spielen, denn „länger als 6 Monate“ kommt dabei so oder so nicht über.
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitz wg. "besserem Hotelzimmer" -
SabsiBabsi,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
SabsiBabsi,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
SabsiBabsi,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz - SabsiBabsi, 22.02.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
SabsiBabsi,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
SabsiBabsi,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013