Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz
Wenn das Einwohnermeldeamt geschrieben hat, solltest Du erst Mal überhaupt nicht auf die ZWSt eingehen. Beschränke Dich ausschließlich auf die Feststellung, dass gem. § 21, Abs. 2, Ziffer 1. keine Meldepflicht besteht (weil nicht länger als 6 Monate). Ansonsten bedeckt halten.
Am Rande:
Wenn Du das Amt ein bisschen ärgern willst und sie Dich wirklich aufgefordert haben, einen „Wohnsitz“ anzumelden, kannst Du noch hinzufügen, dass Baden-Baden nicht Dein Wohnsitz ist Das ist auf jednen Fall richtig und könnte das Amt ggf. außer Tritt bringen.
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitz wg. "besserem Hotelzimmer" -
SabsiBabsi,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
SabsiBabsi,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
SabsiBabsi,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz - SabsiBabsi, 22.02.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
SabsiBabsi,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
SabsiBabsi,
04.01.2013
- Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz -
Alfred,
04.01.2013