Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz

Alfred @, Freitag, 04.01.2013 (vor 4389 Tagen) @ SabsiBabsi

Wenn das Einwohnermeldeamt geschrieben hat, solltest Du erst Mal überhaupt nicht auf die ZWSt eingehen. Beschränke Dich ausschließlich auf die Feststellung, dass gem. § 21, Abs. 2, Ziffer 1. keine Meldepflicht besteht (weil nicht länger als 6 Monate). Ansonsten bedeckt halten.

Am Rande:
Wenn Du das Amt ein bisschen ärgern willst und sie Dich wirklich aufgefordert haben, einen „Wohnsitz“ anzumelden, kannst Du noch hinzufügen, dass Baden-Baden nicht Dein Wohnsitz ist Das ist auf jednen Fall richtig und könnte das Amt ggf. außer Tritt bringen.


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