Befreite Wohnung: Warum darf ich kein Feriengast sein?

vore289, Samstag, 02.03.2013 (vor 4332 Tagen)

Hallo

Ich habe eine Frage, die vielleicht schon behandelt wurde, aber leider gelingt es mir nicht, den Überblick zu bekommen. In meinem Fall geht es um meine von der Zweitwohnungssteuer befreite Wohnung. Durch eine Vereinbarung mit einer Vermietungsgesellschaft XYZ wird das auch von der Steuerabteilung der Marktverwaltung anerkannt. Der Text der Vereinbarung geht so: „Die Eigennutzung des Wohnungsinhabers ist für das gesamte Jahr ausgeschlossen. Die Wohnung wird lediglich zur Vermietung durch die Vermietungsgesellschaft XYZ, Straße, Ort genutzt“. Die Vermietungsgesellschaft XYZ vermietet die Wohnung an wechselnde Kurgäste.

Nun stellt sich die Frage, warum nicht auch ich ein Gast der Vermietungsgesellschaft XYZ sein kann. Das würde beinhalten, dass ich bei der Vermietungsgesellschaft XYZ, wie jeder andere Kurgast, die Wohnung buchen würde; wenn sie frei ist, klappt die Buchung, wenn die Wohnung belegt ist, klappt die Buchung eben nicht. Eine Eigennutzung wäre diese Buchung meiner Meinung nach nicht, da ich ja nicht selbst über die Nutzung entscheiden kann, sondern von der Belegung der Wohnung abhängig bin, wie für jeden anderen Kurgast auch. Natürlich würde ich von der Vermietungsgesellschaft XYZ eine Rechnung erhalten und bezahlen. In jedem Fall würde die Vermietungsgesellschaft XYZ auch die Kurbeitragsabgabe an die Kurverwaltung weiterleiten, ebenfalls wie bei jedem anderen Kurgast auch.

Vielleicht habe ich aber auch ein Verständnisproblem wegen dem Begriff „Innehaben“. Hätte ich die Wohnung während meines Urlaubs „inne“ und wenn ja, warum ein anderer Kurgast nicht, da er ja keine Zweitwohnungssteuer während des Urlaubs bezahlt.

Gibt es Urteile warum ausgerechnet ich kein Gast sein darf oder vermietet die Vermietungsgesellschaft XYZ lediglich auf Grund der Einschüchterungskultur der Steuerabteilung der Marktverwaltung die Wohnung nicht an mich?

Danke für die Hilfe.


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