Größte Vorsicht in Oberstdorf geboten

Alfred @, Dienstag, 05.03.2013 (vor 4329 Tagen) @ Rebell

Mag ja sein, dass in Oberstdorf mit seiner überschaubaren Bevölkerung manches anders gehandhabt werden kann als in Köln. Mag auch sein, dass die bayer. Verwaltungsjustiz anderes „Recht“ erkennt als in Gesetzen und Satzungen steht und so der Rechtswidrigkeit Vorschub leistet. Aber mit bayer. Sonderwegen ist spätestens beim BVerwG Schluss.

Sollte jemand den Versuch wagen, sich mit Erstwohnsitz zu melden, um die Zweitwohnungssteuer zu umgehen wollen, dann

Abgesehen davon, dass man sich nur mit Hauptwohnung melden kann, geht es um den (tatsächlichen) vorwiegenden Aufenthalt und nicht um den Wunsch, sich der ZWSt zu entziehen.

... dem Sachbearbeiter liegen nämlich Bestätigungen vor, dass der Innehaber nicht immer als Oberstdorfer Bürger akzeptiert würde!

Wie soll man das „akzeptieren“ verstehen. Werden die Erklärungen des Gemeindeangehörigen nicht akzeptiert oder muss der Neubürger per Volksabstimmung angenommen werden? Und welcher Sachbearbeiter? Steueramt oder Meldebehörde?


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