Es gibt keinen erkennbaren Grund
Ich komme noch einmal zurück zu meiner Frage (auch nach Lesen der äußerst interessanten Zusammenstellung bei http://www.juergenkeitel.de).
Da ich als Anmietungs-Interessent mich, wie jeder andere Interessent auch, danach richten müsste, ob die Wohnung frei oder bereits anderweitig vermietet ist, würde sie ja nicht für mich vorgehalten.
gesamter Thread:
- Befreite Wohnung: Warum darf ich kein Feriengast sein? -
vore289,
02.03.2013
- Es gibt keinen erkennbaren Grund -
Alfred,
02.03.2013
- Es gibt keinen erkennbaren Grund - vore289, 03.03.2013
- Obrstdorf rein formal ohne Besteuerungsgrundlage ? -
vore289,
03.03.2013
- Obrstdorf rein formal ohne Besteuerungsgrundlage ? -
Alfred,
03.03.2013
- Größte Vorsicht in Oberstdorf geboten -
Rebell,
05.03.2013
- Größte Vorsicht in Oberstdorf geboten - Alfred, 05.03.2013
- Größte Vorsicht in Oberstdorf geboten -
Rebell,
05.03.2013
- Obrstdorf rein formal ohne Besteuerungsgrundlage ? -
Alfred,
03.03.2013
- Es gibt keinen erkennbaren Grund - vore289, 15.03.2013
- Befreite Wohnung: Warum darf ich kein Feriengast sein? - Himbim13, 05.08.2013
- Es gibt keinen erkennbaren Grund -
Alfred,
02.03.2013