Es gibt keinen erkennbaren Grund

vore289, Freitag, 15.03.2013 (vor 4319 Tagen) @ Alfred

Ich komme noch einmal zurück zu meiner Frage (auch nach Lesen der äußerst interessanten Zusammenstellung bei http://www.juergenkeitel.de).

Da ich als Anmietungs-Interessent mich, wie jeder andere Interessent auch, danach richten müsste, ob die Wohnung frei oder bereits anderweitig vermietet ist, würde sie ja nicht für mich vorgehalten.


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