Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht

Himbim13 @, Dienstag, 04.06.2013 (vor 3971 Tagen) @ Rebell

Wie steht es mit dem Kommunalwahlrecht. Demokratie braucht JEDE Stimme. Rebell, 02.06.2013, 08:31

Wie wahr, wie wahr!
Nur dieser Gedanke fällt unseren Politikern meistens nur dann ein, wenn eine Wahl vor der Tür steht und man sich über jede Stimme freut die zur gewünschten Position führt bzw. Diese erhält.
Siehe Stadtstaat Bremen, dort wurde das Landeswahlrecht bezüglich der Senatswahlen dahingehend geändert, dass das Wahlalter von 18 Jahren auf 16 Jahren gesenkt wurde. Auch in Bayern spielte man mit diesen Gedanken. Dort wurde zwar im kommunalen Landeswahlrecht nicht das Wahlalter gesenkt aber an der Wählbarkeit von Kandidaten Änderungen vorgenommen. So wurde die Höhe des Wahlalters einerseits und, man lese und staune, andererseits die Wählbarkeit eines mit Nebenwohnung gemeldeten Kandidaten, soweit dieser mindestens ein ¼ Jahr vor der Wahl in der Kommune mit Nebenwohnung gemeldet ist, ermöglicht. Das hilft aber den „aussätzigen 2.WhgSt.-zahler“ überhaupt nichts. Ebenso wenig, wie es dem CSU Kandidaten der für das Münchner Amt des Oberbürgermeisters kandidiert helfen wird. Letzterer soll sich zwar dahin gehend geäußert haben, dass Er, im Falle Er gewählt würde, die Zweitwohnungssteuer in München abschaffen würde! Schon diese Aussage ist beachtenswert und mutig. Alleine die, die Ihm aufgrund dieser Aussage ihre Stimme geben würden, werden ja durch die Haltung seines Ministerpräsident und den Spitzen des Städte- und Gemeindetages ausgeschlossen! Nicht Er, vielmehr die vorgenannten Vertreter dieser Gremien sind es, die diese bestimmt überlegte und positiv gemeinte Aussage zu einer 100€ Blüte machen.
Schade eigentlich! Wenn also den „Aussätzigen“ nur die Wahl zwischen Pest und Cholera bleibt, warum nicht einmal eine Alternative wählen. Eine größerer Schaden könnte ja kaum eintreten, zumal
wenn man sich das unersättliche Verhalten der jetzigen Parteien, gleich welcher Farbschattierung, man sich vor Augen hält. :-D


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